Ab 1. November: Winterreifenpflicht bei schlechten Straßenverhältnissen
Seit 1.1.2008 gilt in Österreich Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Bei Winterlichen Fahrverhältnissen ( Schnee, Eis, Matsch ) besteht vom 1. November bis 15. April für PKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg Winterreifenpflicht an allen Rädern (Mindestprofiltiefe: 4mm), oder Sommerreifen mit Schneeketten an den Antriebsrädern.
Schneeketten dürfen nur bei Schnee- oder Eisfahrbahnen benutzt werden.
Ein verstoß wird mit einem Organstrafmandat von EUR 35,- bestraft. Besteht jedoch ein Gefährdungstatbestand kann die Strafe bis zu 5.000 Euro betragen.
Winterreifenpflicht Österreich und Versicherungsschutz
Bei einem Unfall ohne Winterreifen kann die Kasko-Versicherung ihre Leistungen verweigern. Die PKW-Haftpflichtversicherung zahlt im jeden Fall den entstandenen Schaden für den Geschädigten, kann sich aber das Geld durch ein Regressverfahren zurückholen. Beweislast liegt beim Autofahrer!