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Unfall bei der Arbeit und Freizeit wer zahlt was ?
Bei einem Unfall wird zwischen Arbeitsunfall und Freizeitunfall unterschieden. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen eine Leistung erbringt, zahlt die private Unfallversicherung in beiden Fällen also bei einem Freizeitunfall ( ca. 3/4 aller Unfälle ) und Arbeitsunfall.
Leistung bei einem Arbeitsunfall
Einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherungen haben Arbeiter / Angestellte, Schüler / Studenten, Selbständige und Freiberufler. Keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
haben hingegen Kinder im Vorschulalter, Hausfrauen und Pensionnisten. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Arbeitsunfällen, Wegunfällen, Berufskrankheiten, Schulveranstaltungen und dem Schulweg wenn mindestens eine 20%-ige Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Unfallheilbehandlungen ( ärtzliche Hilfe, Heilbehelfe, Heilmittel, Pflege in Kranken-, Kur und sonstigen Anstalten ), Rehabilitation und Geldleistungen in Form einer Versehrtenrente. Mit Hilfe der Versehrtenrente wird der Einkommensverlust ca. zur Gänze ausgeglichen.
Fazit: Bei einem Arbeitsunfall bekommt man von der gesetzlich Unfallversicherung Leistungen im Bereich Unfallheilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und eine Versehrtenrente um den Einkommensverlust auszugleichen. Trotz der gesetzlichen Leistungen bleiben aber finanzielle Lücken die durch die Anschaffung von Umbauten am Haus oder Wohnung ( Bad, Küche, Treppenlift … ) , Autoumbauten, erhöhte Pflegekosten, Kreditrückzahlungen und noch vielen zusätzlichen Anschaffungen die ein sofortiges Kapital benötigen offen und können nur durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden.