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staatlich geförderte Pensionsvorsorge kündigen
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist jährlich kündbar
Eine für den Kunden erfreuliche Nachricht wurde in einem Gerichtsurteil kürzlich klargestellt. Die staatliche Pensionsvorsorge kann jährlich gekündigt werden und das obwohl während der Mindestbindefrist je nach Tarif ( 10 oder 15 Jahre ) vertragliche Unkündbarkeit vereinbart wurde.
Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherung nach § 165 VersVG jährlich kündigen und es ist danach der Rückkaufswert auszuzahlen. Diese Bestimmungen seien nach § 178 VersVG zwingend, weshalb sich die Versicherung auf eine von der Kündigungsmöglichkeit abweichende Vereinbarung nicht berufen kann. Das Urteil ist rechtskräftig (HG Wien 27.2.2009, 50 R 95/08i).
Fazit: Dennoch sollte ein Rückkauf genau überlegt werden da dieser immer einen Verlust darstellt. Die staatlich geförderte Pensionsvorsorge stellt eine sichere und gute Pensionsvorsorge dar und sollte nur in Notfällen gekündigt werden. Eine bessere Möglichkeit mit weniger Verlust ist die Prämienfreistellung des Vertages oder das aussetzen der Prämie für eine gewisse Zeit. Die Kündigung sollte der letzte Schritt sein!
- Die höhe der staatlichen Prämie und deren weiteren Leistungen können Sie hier nachlesen: Staatlich geförderte Pensionsvorsorge