Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist jährlich kündbar
Eine für den Kunden erfreuliche Nachricht wurde in einem Gerichtsurteil kürzlich klargestellt. Die staatliche Pensionsvorsorge kann jährlich gekündigt werden und das obwohl während der Mindestbindefrist je nach Tarif ( 10 oder 15 Jahre ) vertragliche Unkündbarkeit vereinbart wurde.
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Staatlich geförderte Pensionsvorsorge
Die staatlich geförderte Pensionsvorsorge wird vom Staat mit einer attraktiven jährlichen Prämie gefördert ähnlich wie beim Bausparer. Dabei müssen die Gewinne nicht versteuert werden (Kest) wie es bei einem Bausparvertrag der Fall ist. Die Förderung auf die eingezahlte Prämien beträgt mindestens 8,5% bis maximal 13,5% und wird jährlich neu festgelegt. Zusätzlich bietet die staatlich geförderte Pensionsvorsorge Kapitalgarantie und eine höhere Renditechance durch die Veranlagung in österreichische Aktien und internationale Anleihen.
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Versicherung Uniqa
Die UNIQA Versicherung hat sich in nur 10 Jahren nach ihrer Gründung als eine der führenden Versicherungsgruppen in Österreich etabliert. Der Marktanteil der Versicherung Uniqa beläuft sich auf rund 22% und es sind mehr als 6.000 Mitarbeiter im Konzern tätig.
Die Uniqa Versicherung deckt Bereiche des privaten Lebens, Landwirtschaft und Unternehmensversicherungen ab. Speziell bei den Krankenversicherungen ist die Uniqa Versicherung Marktführer und oft richtungsweisend.
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Krankenversicherung Österreich
In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
- die Pflichtversicherung (garantiert medizinisch notwendige Behandlungen)
- die Zusatzversicherung oder Privatversicherung (bietet Zusatzleistungen, freie Arztwahl, freie Krankenhauswahl, kürzere Wartezeiten für Behandlungen und Operationen, … )
Pflichtversicherung:
Jeder unselbständige Beschäftigte ob Arbeiter oder Angestellte ist in Österreich gesetzlich Krankenversichert, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Die Pflichtversicherung kommt für medizinisch notwendige Behandlungen durch Unfälle, Krankheit oder Mutterschaft auf.
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Unfallkosten – in der Unfallversicherung
Die Unfallkosten können und sollten in der Unfallversicherung bei den meisten Versicherungsanstalten als Zusatzleistung mit eingeschlossen werden. Unfallkosten beinhalten hauptsächlich Heilkosten, Bergungskosten, Transportkosten, Pflegekosten und Rückholkosten bis zur gewählten Versicherungssumme. Je nach gewählten Versicherungsunternehmen können die angebotenen Leistungen aus den Unfallkosten variieren.
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Eigenheimversicherung zum Schutz für Ihr Haus
Die Eigenheimversicherung dient zur Absicherung des im Eigentum befindlichen Gebäudes auf verschiedene Risiken. Versichert sind die Gebäudebestandteile ohne Wohnungsinhalt. Für den Wohnungsinhalt wird eine Haushaltsversicherung benötigt. Diese kann auch als Bündelversicherung gemeinsam mit der Eigenheimversicherung abgeschlossen werden und ist somit günstiger. In der Eigenheimversicherung sollten mindestens folgende Risiken versichert werden: Feuerversicherung (Brand, Blitz, Explosion), Elementarereignisse (Sturmversicherung, Hagelversicherung, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch), Haus- und Grundstückshaftpflicht, Leitungswasser (Korrosions- Dichtungsschäden, Verstopfungen, Rohrersatz) damit der Versicherungsnehmer im Schadenfall für die größten Schäden gedeckt ist.
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KFZ Haftpflicht und Kasko Versicherung
Bei der Autoversicherung bzw. KFZ Versicherung unterscheidet man zwischen der KFZ-Haftplichtversciherung und der KFZ-Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und somit gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Personenschäden also Schmerzensgeld, Sachschäden und Vermögensschäden für den Geschädigten wenn es zu einem Unfall kommt mit eigenem Verschulden. Dabei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer ab. Man sollte die Versicherungssumme in der KFZ Haftpflicht höher als die gesetzliche Mindestsumme wählen damit man bei hohen Schadensanforderungen auch ausreichend Schutz hat.
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Sonderklasse – stationäre Krankenversicherung
Die Sonderklasse Versicherung ( private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Krankenzusatzversicherung ) bietet eine optimale Versorgung wenn es zu einem stationären Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfall oder Krankheit kommt. Die Sozialversicherung stellt eine medizinische Grundversorgung im Krankenhaus zur Verfügung. Möchte man aber die best mögliche Versorgung benötigt man eine Sonderklasse also eine private Krankenversicherung.
Sonderklasse heißt z.B.:
- freie Arzt- und Krankenhauswahl auch Privatkliniken
- Sonderklasse in Zwei- oder Einbettzimmern
- kürzere Wartezeiten für Behandlungen und Operationen
- Deckung der Begleitperson für Kinder
- die Wahl der Behandlungsmethoden
Wollen Sie von Ihrem Arzt des Vertrauens operiert werden oder ist die Operation im Krankenhaus mittels Sonde möglich haben Sie also die Wahl. Die Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Zusatzleistungen und Varianten an. Auch hier kommt man um eine ausführliche Beratung nicht herum.
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