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Leitungswasserschaden
Leitungswasser – Leitungswasserschaden
Was tun bei einem Leitungswasserschaden in der Haushaltsversicherung? Was ist überhaupt versichert und wer Zahlt den Leitungswasserschaden? Wie sieht es mit den Folgeschäden aus?
Grundsätzlich muss man unterscheiden wo die Entstehungsursache des Wasserschadens ist. Ist der Schaden z.B. durch eine undichte Waschmaschine entstanden dann werden aus der eigenen Haushaltsversicherung alle Schäden des versicherten Wohnungsinhaltes bezahlt. Also alles was in der Haushaltsversicherung versichert ist. Zur Haushaltsversicherung gehören aber zum Beispiel nicht fix verklebte Fußböden oder Mauern des Gebäudes die eventuell neu verputzt oder gestrichen werden müssen. Diese Leitungswasserschäden müssen bei der Gebäudeversicherung eingereicht werden. Wenn die Entstehungsursache des Wasserschadens außerhalb der Mauern entstanden ist, Waschmaschine, Amaturen … dann wird der Schaden durch die Haushaltsversicherung gedeckt.
Bei einem Leitungswasserschaden innerhalb der Mauern des Gebäudes ist der Schaden der Gebäudeversicherung zuzuordnen und zu melden.
Schäden durch Leitungswasser können erheblich sein und eine Wohnung für längere Zeit unbewohnbar machen. Deshalb übernehmen auch einige Versicherungsunternehmen bis zu einem gewissen Kostensatz die Unterbringung in einer Ersatzwohnung. Auch die Kosten für die teuren Trockenlegungsgeräte und die Stromkosten können über die Haushaltsversicherung abgerechnet werden.