KFZ Versicherung Kündigung

Bei der KFZ Versicherung lässt sich meistens sehr viel sparen. Die Preisunterschiede bei den verschiedenen Versicherungen können schon mal 100 Euro oder mehr ausmachen. Dennoch sollte man aber auch die Leistungen der KFZ Versicherung vergleichen. Viele Versicherungen bieten Plusservice an wie z.B. Abschleppen, Bergen und ähnliches. Die Preisunterschiede ergeben sich meisten aus dem Geschäftsjahr der Versicherung. Bei einem schlechten Geschäftsjahr steigt die KFZ – Haftpflichtversicherung meist erheblich bei guten Jahren wird die Haftpflicht auch oft günstiger.

Die KFZ Versicherung Kündigung

Für die Kündigung der KFZ Haftpflichtversicherung gibt es zwei Kündigungsmöglichkeiten. Die KFZ Versicherung ist grundsätzlich immer ein 1 Jahresvertrag und kann also zumindest jährlich zum Ablauf gekündigt werden.

Haftpflicht: Kündigung zum Ablauf jährlich möglich
Die Kündigung zum Ablauf ist der häufigste Kündigungsgrund. Hierbei ist zu beachten das man zum Jahrestag des nächstfolgenden Monatsersten kündigen kann. ( z.B.: der Vertrag wurde am 10.05. abgeschlossen, die Kündigungsmöglichkeit ist dann jährlich zum 01.06. ). War der Abschluss des Vertrages ein Monatserster dann kann man auch zu diesem Kündigen.

Haftpflicht: Kündigung wegen Prämienerhöhung
Wird die Prämie der Haftpflichtversicherung erhöht kann man den Vertrag innerhalb eines Monats nach Verständigung von der Prämienerhöhung kündigen. Diese Art der Kündigung ist etwas aufwändiger und sollte am besten von einem Versicherungsfachmann durchgeführt werden. Zu beachten gilt das man rechtzeitig eine Versicherungsbestätigung vom neuen Versicherer einspielen lässt da es sonst im schlimmsten Fall zu einem Kennzeichenentzug kommen kann.

Haftpflicht und Kasko: Kündigung durch Fahrzeugwechsel
Bei einem Wechsel des KFZ kann man im Zuge der Abmeldung mit der Abmeldebestätigung die Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung mit dem Abmeldetag kündigen. Dazu muss man nur die Abmeldebestätigung die man bei der Abmeldung erhält dem Versicherer zukommen lassen mittels Fax oder Postweg.

Kaskoversicherung: Kündigung zum Ablauf jährlich
Die KFZ Kaskoversicherung kann wie die Haftpflichtversicherung jährlich gekündigt werden. Anders als bei der Haftpflichtversicherung wird die Kaskoversicherung zum Abschlusstag gekündigt. ( z.B.: Vertragsbeginn war der 10.05. , kündbar jährlich zum 10.05. ).
Wurde das KFZ mittels Leasing oder Kredit finanziert muss man zuerst mit seiner Bank oder Leasingunternehmen sprechen. In diesem Fall braucht man ein Devinkulierungsschreiben des Kreditgebers also so zu sagen eine Freigabe damit man die Kaskoversicherung kündigen kann. Die Devinkulierung ist dann dem Kündigungsschreiben beizulegen.

TIPP: Schreiben Sie bei der Kündigung zusätzlich zum richtigen Kündigungsdatum noch “Kündigung zum nächst möglichen Termin” hinzu. Falls das Datum mal nicht stimmt bekommen Sie so auf jeden Fall ein Schreiben des Versicherungsunternehmens mit dem richtigen Kündigungstermin zugeschickt.

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