Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko
Die Kaskoversicherung zahlt die Schäden bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug. Auch Schäden die man nicht selbst verschuldet hat wie Vandalismus, Parkschäden, Naturgewalten ( Hagelschäden, Sturmschäden … ), Diebstahl oder Schäden durch Tiere werden von der Kaskoversicherung gezahlt. Speziell bei Vandalismusschäden. Parkschäden und Diebstahl ist dazu eine Anzeige bei der Polizei nötig. Die Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Varianten von Kaskoversicherungen mit verschieden hohen Selbstbehalten an. Gerade auf die höhe der Selbstbehalte sollte geachtet werden.
KFZ-Kaskoversicherung – Leistungen
Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko ist bei einem Unfall durch Fremd- oder Eigenverschulden. Nur die Vollkasko zahlt den Schaden in diesem Fall. Bei der Teilkasko ist dieser Leistungspunkt ausgenommen und alle anderen Leistungen können meist frei gewählt werden.
| Leistungen | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|
| Unfall (Fremd- oder Eigenverschulden) | fix | |
| Vandalismus | wahlweise | fix |
| Parkschaden | wahlweise | fix |
| Glasbruch an Scheiben und Kleingläsern | wahlweise | fix |
| Schäden durch Tiere inkl. Tierbiss | wahlweise | fix |
| Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub, Verlust von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs durch Einbruchdiebstahl | wahlweise | fix |
| Brand, Explosion, Schäden an Kabeln durch Kurzschlüsse und Verschmoren | wahlweise | fix |
| Naturgewalten, Hagelschaden, Sturmschaden, Dachlawinen, Hochwasser etc. | wahlweise | fix |
Die einzelnen Leistungsbereiche haben je nach Versicherungsunternehmen verschiedene Selbstbehalte. Die Selbstbehalte können zum Teil selbst vom Versicherten selbst gewählt werden.
Schäden die durch technische Gebrechen (z.B. Motorschaden) oder Verschleiß (Kupplung, neue Bremsen) an dem KFZ entstehen sind in der Kasko nicht versichert.
Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit (alkoholisiert fahren, Schadensursache:abgefahrener Reifen, usw.) & Vorsatz (vorsätzlich herbeigeführter Schaden) zahl die Versicherung ebenfalls nicht!
Fazit: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich auch noch eine Kaskoversicherung abzuschließen abhängig vom Fahrzeugwert. Bei Leasingfahrzeugen wird eine Vollkaskoversicherung vom Leasingunternehmen verlangt. Beim Leasing sollte man sich auch die Totalschaden-Klausel anschauen. Die Haftpflichtversicherung deckt im Schadensfall nur die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Um Ihr eigenes KFZ zu schützen, benötigen Sie eine Kaskoversicherung.
[...] Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko im vergleich [...]