Category Archives: Versicherung

Winterreifen wann?

Ab 1. November: Winterreifenpflicht bei schlechten Straßenverhältnissen

Seit 1.1.2008 gilt in Österreich Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Bei Winterlichen Fahrverhältnissen ( Schnee, Eis, Matsch ) besteht vom 1. November bis 15. April für PKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg Winterreifenpflicht an allen Rädern (Mindestprofiltiefe: 4mm), oder Sommerreifen mit Schneeketten an den Antriebsrädern.
Schneeketten dürfen nur bei Schnee- oder Eisfahrbahnen benutzt werden.
Ein verstoß wird mit einem Organstrafmandat von EUR 35,- bestraft. Besteht jedoch ein Gefährdungstatbestand kann die Strafe bis zu 5.000 Euro betragen.

Unfallkosten – in der Unfallversicherung

Unfallkosten – in der Unfallversicherung

Die Unfallkosten können und sollten in der Unfallversicherung bei den meisten Versicherungsanstalten als Zusatzleistung mit eingeschlossen werden. Unfallkosten beinhalten hauptsächlich Heilkosten, Bergungskosten, Transportkosten, Pflegekosten und Rückholkosten bis zur gewählten Versicherungssumme. Je nach gewählten Versicherungsunternehmen können die angebotenen Leistungen aus den Unfallkosten variieren.

Eigenheimversicherung – Gebäudeversicherung

Eigenheimversicherung zum Schutz für Ihr Haus

Die Eigenheimversicherung dient zur Absicherung des im Eigentum befindlichen Gebäudes auf verschiedene Risiken. Versichert sind die Gebäudebestandteile ohne Wohnungsinhalt. Für den Wohnungsinhalt wird eine Haushaltsversicherung benötigt. Diese kann auch als Bündelversicherung gemeinsam mit der Eigenheimversicherung abgeschlossen werden und ist somit günstiger. In der Eigenheimversicherung sollten mindestens folgende Risiken versichert werden: Feuerversicherung (Brand, Blitz, Explosion), Elementarereignisse (Sturmversicherung, Hagelversicherung, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch), Haus- und Grundstückshaftpflicht, Leitungswasser (Korrosions- Dichtungsschäden, Verstopfungen, Rohrersatz) damit der Versicherungsnehmer im Schadenfall für die größten Schäden gedeckt ist.

Autoversicherung – KFZ Versicherung

KFZ Haftpflicht und Kasko Versicherung

Bei der Autoversicherung bzw. KFZ Versicherung unterscheidet man zwischen der KFZ-Haftplichtversciherung und der KFZ-Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und somit gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Personenschäden also Schmerzensgeld, Sachschäden und Vermögensschäden für den Geschädigten wenn es zu einem Unfall kommt mit eigenem Verschulden. Dabei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer ab. Man sollte die Versicherungssumme in der KFZ Haftpflicht höher als die gesetzliche Mindestsumme wählen damit man bei hohen Schadensanforderungen auch ausreichend Schutz hat.

Rechtsschutz – Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz und Rechtskonflikte

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites und kann für Privatpersonen und Unternehmen abgeschlossen werden. Die Kosten eines Rechtsstreites sind z.B. Kosten für einen Rechtsanwalt, Kosten für einem vom Gericht bestellten Sachverständigen, Gerichtskosten, Zeugengebühren und Kosten die dem Prozessgegner zugesprochen werden. Damit der Versicherer einen Rechtsstreit übernimmt muss ein Rechtsschutzfall vorliegen. Der Versicherer prüft auch ob hinreichend Aussicht auf Erfolg und kein schuldhaftes Handeln zur Lasten des Versicherten gelegt wird. Im Rahmen einer Deckungsanfrage vom Anwalt wird geprüft ob der Rechtsstreit übernommen wird.

Unfall und die Folgen

Unfall:

Jährlich werden in Österreich rund 830.000 Menschen bei fällen verletzt (das sind 2.300 Unfälle pro Tag).
Ca. 3/4 der Unfälle ereignen sich im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport.

Folgen eines Unfall:

Die möglichen folgen eines Unfall sind körperliche Schäden wie kleinere Verletzungen bis hin zu bleibenden, körperlichen Beeinträchtigungen ( Invalidität ). Dabei können auch größere finanzielle Folgen aufgrund

Unfall bei der Arbeit und Freizeit wer zahlt was ?

Bei einem Unfall wird zwischen Arbeitsunfall und Freizeitunfall unterschieden. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen eine Leistung erbringt, zahlt die private Unfallversicherung in beiden Fällen also bei einem Freizeitunfall ( ca. 3/4 aller Unfälle ) und Arbeitsunfall.

Leistung bei einem Arbeitsunfall

Einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherungen haben Arbeiter / Angestellte, Schüler / Studenten, Selbständige und Freiberufler. Keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung